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Jugendsozialverbund Strausberg e.V.

FÜR ALLE - von jung bis alt

 

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Schul- und Kitabegleitung

Der Jugendsozialverbund Strausberg e.V. hat sich im Jahr 2019 der Aufgabe gewidmet, Kinder- und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfach Behinderung im Kita-, Hort- und Schulalltag zu unterstützen und sich als Leistungsanbieter auf der Grundlage des § 125 Abs. 1SGB IX aufstellen zu lassen.

 

Bei der Leistung handelt es sich um Assistenzleistungen als Einzelfallhilfe/ -begleitung für einzelne Kinder im allgemeinen Lebenszusammenhang, ohne selbst lehrend tätig zu sein oder Verantwortung für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten zu übernehmen.

 

Ziel unserer Leistungen ist die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des beeinträchtigten Kindes zu weitestgehender Selbstständigkeit und Autonomie.

 

Insbesondere dient die Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der bestehenden Schulpflicht dazu, beeinträchtigten Schülern den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.

 

Bei Hort-/Kitabesuch dient die Leistung ebenso zur Realisierung des bestehenden Rechtsanspruchs.

 

Es werden je nach Erfordernis des Kindes- Jugendlichen im Einzelfall folgende Aufgaben erbracht:

  • Beaufsichtigung und Hilfestellung während des Unterrichts

  • Hilfestellung bei der Orientierung und Mobilität innerhalb der Einrichtung

  • Begleitung bei Ausflügen

  • Grundpflegerische Verrichtungen wie z.B. Essen, Trinken, An- und Auskleiden, Begleitung Toilettengänge inkl. Windelwechsel

  • Hilfestellung beim Einsatz und Gebrauch von kommunikativen, optischen und orthopädischen Hilfsmitteln

  • Leistungen der sozialen Integration

Haben Sie auch Interesse daran, eine Einzelfallhilfe zu übernehmen?

 

Wir sind hin und wieder auf der Suche nach neuen Mitarbeitern* in diesem Bereich.

 

Suchen Sie einen Job bei dem Sie keine besonderen Vorkenntnisse oder Abschlüsse benötigen und mit Herz & Seele tätig sein können?

 

Dann setzen Sie gern unter der Telefonnummer (03341) 498942 oder via Mail  mit uns in Verbindung.

 

Zur Erfüllung der Aufgabenstellung der Eingliederungshilfe aus § 90 Absatz 1 SGB IX und in Konkretisierung der Regelungsbedarfe aus § 131 SGB IX schließen die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Träger der Leistungserbringer gem. § 131 SGB IX unter Beteiligung der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen den nachstehenden Rahmenvertrag zu den nach § 125 SGB IX zu schließenden schriftlichen Vereinbarungen. Dabei finden die sich aus dem SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – ergebenden Grundsätze entsprechende Berücksichtigung.

So finden sie uns

Jugendsozialverbund Strausberg e.V. (JSV Strausberg e.V.)

Mühlenweg 6a
15344 Strausberg

 

Tel.: (03341) 498942
Fax: (03341) 498943
E-Mail:

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